Peter Neher, Präsident des Deutschen Caritasverbandes, kommentierte die aktuelle Gesetzesänderung positiv, verwies aber gleichzeitig auf weitere Anpassungen: „Eine Anhebung der Kinderregelsätze ist jedoch nicht aus konjunkturellen Gründen geboten, sondern erforderlich, um das Existenzminimum für Familien zu sichern“. In einem weiteren Schritt fordern die Vorstände der Mannheimer Caritas Franz Pfeifer und Regina Hertlein eine eigenständige Berechnung der Regelsätze für Kinder. Kalkulationen der Caritas zeigen nämlich, dass sechs- bis 13jährigen Kindern ein um 54 Euro höherer Regelsatz zustünde, wenn man ihren Bedarf eigenständig berechnet und nicht vom Erwachsenenregelsatz ableitet. Derzeit hat sich die Regierung im Rahmen des Konjunkturpakets II aber nur auf eine Anhebung um etwa 35 Euro pro Monat und Kind geeinigt. „Hier besteht Nachbesserungsbedarf“, so Franz Pfeifer und verweist hier auf ein Konzept des Deutschen Caritasverbandes, in dem der Kinderzuschlag (der derzeit 70% des Regelsatzes eines Alleinstehenden Erwachsenen beträgt) zu einer einkommensabhängigen Kindergrundsicherung weiterzuentwickeln.
Autor: wepi
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